Meeresschutzgebiet
Mit dem Gesetz 979/1982 (art. 25-31) wurden die Marine Naturschutzgebiete in Italien eingeführt. Sie wurden folgend (art. 25) definiert: "Die Marine Naturschutzgebiete bestehen aus dem Marineumgebung, gegeben von den Gewässern, Meeresgründen und den Küsten welche eine erhebliche Interesse vorweisen können für die natürlichen, geo-morphologischen, physischen, biochemischen mit besonderem Blick auf die Marine und Küsten Flora und Fauna und für wissenschaftlichem Wert, ökologischen, kulturellen, erzieherischen und wirtschaftlichen Charakteristiken welche sie besitzen". Die Gesetze 979/82 und 349/91 haben 46 Marinegebiete gefunden mit besonderem natürlichen Werten, wo Studien ausgetragen werden sind auf der Möglichkeit einer folgenden Einführung eines Marine Reservates.
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